Information der Öffentlichkeit nach § 8a der Störfall-Verordnung
Die Oberflächentechnik Kläke GmbH betreibt an dem Standort Köpenicker Straße 147 in 10997 Berlin
einen Betriebsbereich nach § 3 Abs. 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) der
unteren Klasse.
Diese Information wurde erstellt, da wir als Betreiber des Betriebsbereichs verpflichtet sind, der
Öffentlichkeit die Information gemäß Anhang V Teil 1 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV)
zugänglich zu machen.
Die am Standort Köpenicker Straße vorhandenen Anlagen unterliegen der Genehmigungspflicht nach
Ziffer 3.10.1 des Anhang 1 der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
Die zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr
und Klimaschutz, Referat I C.
Die erforderliche Anzeige nach § 7 Absatz 1 der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) wurde den für uns
zuständigen Behörden vorgelegt.
Vollständige Information als PDF (Stand: September 2023)
An den Standorten vorhandene gefährliche Stoffe
An dem Standort sind Stoffe vorhanden und es können Stoffe entstehen, für die besondere Maßnahmen
notwendig sind. Die erforderlichen Maßnahmen wurden getroffen, so dass Gefährdungen gemäß den
bestehenden Vorschriften minimiert sind. Die folgende Tabelle nennt die betreffenden Stoffe sowie die
bestehenden, aber minimierten Gefahren.
| Ausgangsstoff | Reaktionspartner | Gasfreisetzung | Eigenschaften des Gases |
|---|---|---|---|
| Cyanidsalze, cyanidische Lösungen, cyanidische Abfalllösungen | saure Wässer, alle Säuren | Toxische Gase (Cyanwasserstoff) | Es kann zu Reizungen oder Verätzungen der Atemwege, der Augen und der Haut sowie zu Vergiftungserscheinungen kommen. Cyanwasserstoff weist einen Bittermandelgeruch auf. |
| Salpetersäure | Metalle, z. B. Kupfer, chemische Metallbäder | Toxische Gase (nitrose Gase) | Es kann zu Reizungen oder Verätzungen der Atemwege, der Augen und der Haut kommen. Nitrose Gase haben eine rotbraune Farbe. |
So werden Sie gewarnt
- direkt auf dem Werksgelände werden Sie akustisch durch die Brandmeldeanlage gewarnt
- telefonische Benachrichtigung der unmittelbaren Nachbarn entsprechend Alarm- und Gefahrenabwehrplan durch die Firmenleitung
- durch direktes Ansprechen
- Lautsprecherdurchsagen der Polizei
- Durchsagen im Radio und/oder Fernsehen
- Benachrichtigung durch Warn-App (z. B. KATWARN, NINA)
Richtiges Verhalten im Störfall
- Achten Sie auf die Lautsprecherdurchsagen der Polizei.
- Unternehmen Sie nichts auf eigene Faust, halten Sie sich an die Hinweise der Behörden.
- Verständigen Sie Ihre unmittelbaren Nachbarn.
- Schließen Sie die Fenster und Türen.
- Schalten Sie Lüftungs- und Klimaanlagen aus.
- Schalten Sie örtliche Radio- und Fernsehsender ein; wenn ungewöhnliche Geräusche, Gerüche oder Rauch-/Nebelwolken wahrgenommen werden, rufen Sie die Nachrichten in den Warn-Apps ab.
- Halten Sie sich an die Anweisungen der Firmenleitung bzw. der Polizei und Feuerwehr.
- Achten Sie auf Entwarnungsdurchsagen der Polizei oder durch das Radio oder Fernsehen.
Behördliche Besichtigungen
Die letzte Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 der 12. BImSchV für den Standort Köpenicker
Straße 147 fand am 06.12.2021 und im Rahmen der IED-Inspektion am 05.10.2022 statt. Ausführliche
Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und weitere Einzelheiten unter Berücksichtigung des Schutzes
öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang
zu Umweltinformationen können auf Anfrage bei der für den jeweiligen Standort zuständigen Behörde
eingeholt werden.
Informationen zum Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 der 12. BImSchV können bei der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Referat I C eingeholt werden.
Weitere Information
Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Geschäftsführer Roman Kläke und Jörg Kläke unter der
Rufnummer 030 / 61 77 66 – 0 wenden.
Stand: September 2023